Mietverwaltung
Christian Weh
Mietverwaltung
Christian Weh
Es gibt viele Gründe, warum Wohnungseigentümer*innen die Verwaltung ihrer Immobilie nicht selbst übernehmen können oder wollen. Alle administrativen und technischen Aufgaben, aber auch rechtliche Angelegenheiten einer Vermietung können von einer Mietverwaltung erledigt werden.
Die Vertretungsbefugnisse der Mietverwaltung werden vertraglich geregelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht darüber, welche Aufgaben in diesem Rahmen übertragen werden können. Selbstverständlich werden Sie als Vermieter*in stets über alle Vorgänge aktuell informiert.
Hauptaufgabe einer Mietverwaltung
ist die kaufmännische und administrative
Betreuung der vermieteten Immobilie.
Hierzu zählen die Prüfung der fristgerechten Mieteingänge inkl. Nebenkostenvorauszahlungen. Auch Mietanpassungen und die Berechnung der Betriebskostenvoraus- und Betriebskostennachzahlung regelt die Mietverwaltung.
Das Leistungsspektrum umfasst zudem:
Ob es nun Mieter*innen sind, die einen Mangel melden, wie z.B. eine defekte Toilettenspülung, oder größere Instandhaltungsmaßnahmen in einer WEG, um all diese Themen kümmert sich ebenfalls die Mietverwaltung.
Dazu gehören unter anderem
Das Spektrum rechtlicher Fragen, die durch die Mietverwaltung bearbeitet werden ist weitreichend. Hierzu gehören beispielsweise:
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