Die Leistungen einer Mietverwaltung:

Es gibt viele Gründe, warum Wohnungseigentümer*innen die Verwaltung ihrer Immobilie nicht selbst übernehmen können oder wollen. Alle administrativen und technischen Aufgaben, aber auch rechtliche Angelegenheiten einer Vermietung können von einer Mietverwaltung erledigt werden.

Die Vertretungsbefugnisse der Mietverwaltung werden vertraglich geregelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht darüber, welche Aufgaben in diesem Rahmen übertragen werden können. Selbstverständlich werden Sie als Vermieter*in stets über alle Vorgänge aktuell informiert.

kaufmännische Betreuung

Hauptaufgabe einer Mietverwaltung
ist  die kaufmännische und administrative
Betreuung der vermieteten Immobilie.

Hierzu zählen die Prüfung der fristgerechten Mieteingänge inkl. Nebenkostenvorauszahlungen. Auch Mietanpassungen und die Berechnung der Betriebskostenvoraus- und Betriebskostennachzahlung regelt die Mietverwaltung.


Das Leistungsspektrum umfasst zudem:

  • das Begleichen von Rechnungen und Einrichten von Daueraufträgen für z.B.
    (Ab-)wasser- und Müllgebühren
  • die Verwaltung der mit der Mietimmobilie verbundenen Versicherungen
  • die Entgegennahme, Verwaltung und Auszahlung der Mietkaution
  • die Mietersuche inkl. Bonitätsprüfung von Mietinteressent*innen
  • die Erstellung von rechtssicheren Mietverträgen und Abschluss von Mietverträgen
  • bei Mietwechseln: Erstellung von Zwischenabrechnungen und Abnahme der Mietwohnung inklusive Übergabeprotokoll
  • die Abwicklung von Sanierungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten inkl. Einholung von Angeboten

bauliche und technische Begleitung

Ob es nun Mieter*innen sind, die einen Mangel melden, wie z.B. eine defekte Toilettenspülung, oder größere Instandhaltungsmaßnahmen in einer WEG, um all diese Themen kümmert sich ebenfalls die Mietverwaltung.

Dazu gehören unter anderem

  • die Einleitung von Notmaßnahmen im Schadenfall sowie die Schadensabwicklung mit einer Gebäudeversicherung
  • die Prüfung der Notwendigkeit einzelner Maßnahmen
  • das Einholen von Angeboten bei Fachfirmen sowie deren Prüfung
  • die Auftragsvergabe inkl. Überwachung und Abnahme der Arbeiten
  • die Korrespondenz Handwerker*innen.
  • die Teilnahme und Vertretung bei (außer-)ordentlichen Eigentümerversammlungen

Regelung rechtlicher Angelegenheiten

Das Spektrum rechtlicher Fragen, die durch die Mietverwaltung bearbeitet werden ist weitreichend. Hierzu gehören beispielsweise:

  • die Ermittlung der passenden Mieterhöhung
  • das Anmelden von Gewährleistungsansprüchen bei Handwerkern
  • das Mahnwesen, falls notwendig die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
  • bei Bedarf Beauftragung eines Rechtsbeistandes
  • die Korrespondenz mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen
  • die Überwachung von Fristen

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